Behaviorale und psychische Symptome der Demenz (BPSD) sind oftmals belastender als die kognitiven Einschränkungen – aber therapierbar.

Prof. Dr. med. Egemen Savaskan
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Direktor Alterspsychiatrie und Psychotherapie an der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich
Herr Prof. Savaskan, welche Möglichkeiten gibt es, den Krankheitsverlauf zu beeinflussen?
Aktuell haben wir immer noch keine kausale Therapie der Alzheimer-Demenz, die den pathologischen Prozess aufhalten oder rückgängig machen kann. Die verfügbaren Antidementiva stabilisieren die kognitive Verschlechterung nur für eine kurze Periode. Für die nichtkognitiven Begleitsymptome, die sogenannten BPSD, wie zum Beispiel Depression, Apathie, Angst, Unruhe, Aggressivität, Wahn, Halluzinationen und Schlaf-Wach-Rhythmus-Störungen, besteht eine Reihe von symptomspezifischen Therapiemöglichkeiten.
Welche Möglichkeiten der Behandlung gibt es bei Agitiertheit und Aggressionen?
Die BPSD sind in der Tat sehr belastend und können bei betreuenden Angehörigen zu Belastungsreaktionen und Depression führen. Die Leitlinien der Schweizerischen Gesellschaft für Alterspsychiatrie und -psychotherapie (SGAP) empfehlen primär den Einsatz von nichtmedikamentösen Therapien wie zum Beispiel kognitionsstabilisierende Therapien, Psychotherapie, Bewegungstherapie, Ergotherapie, Musiktherapie, Kunsttherapie, Aktivierungstherapie usw. Bei einigen Patient:innen kann der zusätzliche Einsatz von Psychopharmaka notwendig werden, um Fremd- und Eigengefährdung zu vermeiden. Die Behandlung der BPSD, etwa einer Depression, kann zur Verbesserung der Alltagsfähigkeiten beitragen und damit die Lebensqualität von Patient:innen und Angehörigen steigern.
Worauf muss beim Einsatz von Medikamenten besonders geachtet werden?
Demenzerkrankte Menschen haben häufig eine Reihe von anderen Erkrankungen und nehmen viele Medikamente ein. Beim Einsatz von Psychopharmaka sollen die Grundsätze eingehalten werden, die in den SGAP-Empfehlungen formuliert sind. Trotzdem sollen Psychopharmaka indikationsgerecht und unter Überwachung eingesetzt werden.
CH-NOTPR-0736 10/2024